Freundeskreis Angeln

Als Mitglied im “Freundeskreis Angeln” kann man an den überwiegend naturbelassenen Uferbereichen, nahezu 3/4 um den Sees herum, angeln.

Angeln am Hot Sport Seepark

Nur mit Freundeskreis Ganzjahreskarte!
Bewerbung auf Aufnahme bitte freundeskreis.see@hotsport.de

Die Hälfte der Beitragsgebühren werden in den Besatz investiert.

FK-Angeln inkl. Jahreseintritt Seepark Preis Arbeitsstunden
Kinder unter 3 Jahren* 0 € 0
Kinder 3-14 Jahren* 80 € 0
Kinder bis 15 Jahre* 100 € 2,5
Familienangehörige 1. Grades (Partner) 120 € 5
Erwachsene ab 16 Jahren 175 € 5
Erwachsene ab 61 Jahren 175 € 0
Aufnahmegebühr (entfällt bei Familienangehörige) 150 €

* unter Aufsicht!

Baderegeln Schlüsselinhaber See

Schwimmen auf eingene Gefahr!

Schwimmen ganzjährig 6.00 – 21.00 Uhr
Eigenständiger Zugang mit Schlüssel!
In der Regel keine Badeaufsicht, Toiletten, Umkleiden => Badestelle ohne Aufsicht!
Badeaufsicht in der Sommersaison nur bei aufgezogener rot-weißer Wachflagge!

Eigenverantwortliches Schwimmen ohne Aufsicht (rote Flagge):

  • Ohne Auftriebshilfe nur im stehtiefen Wasser bis 1,35m möglich.
  • Nur mit Auftriebshilfe (Weste, Aquajogginggürtel, Neoprenanzug, Boje, Surfbrett, etc.) über 1,35m möglich.
  • Schnorchler und Taucher die nicht schwimmen sondern Tauchen, müssen auch eine Boje mitführen, wenn sie das Wasser über den 1,35m stehflachen Bereich hinweg nutzen.
  • Schlechte Schwimmer oder Nichtschwimmer dürfen nur bei Anwesenheit von einer Badeaufsicht (rot- weiße Flagge) das Gewässer benutzen und müssen im 1,35m stehflachem Bereich bleiben!

Schwimmen mit Aufsicht (rot-weiße Flagge):

  • Schlechte Schwimmer und Nichtschwimmer nur bis 1,35m (Rote Kette)
  • Schwimmer nur bis 4,95m (rot-weiße Kette)
  • Rettung über die rot-weiße Kette (Wassertiefe bis 15m) nicht möglich.

 

Sonstige Regeln zur Nutzung

Sonstiges:

  • Betreten nur nach dem Einstecken der Mitgliedkarte
  • Zutritt nur für Mitglieder – Keine Gäste erlaubt! – Keine Ausnahmen!
  • Telefon zur Rettungsalamierung 110 ist mitzuführen!
  • Zuwiederhandlung führt zu Entzug der Karte und Hausverbot